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Zusatzstoffe

Wir führen Sie durch den Dschungel der nationalen Rechtsvorschriften in der EU.


Die Aufnahme und Wirksamkeit der Wirkstoffe in Pestiziden kann durch Zusatz von Zusatzstoffen und Synergisten verbessert werden. Zusatzstoffe (Adjuvantien) für Pflanzenschutzmittel fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Derzeit sind keine spezifischen Anforderungen für die Zulassung von Zusatzstoffen (einschließlich Datenanforderungen, Notifizierung, Untersuchung, Bewertung und Entscheidungsfindung) auf EU-Ebene festgelegt.
Artikel 58 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 legt fest, das Zusatzstoffe zuzulassen werden müssen, bevor sie in Europa in Verkehr gebracht werden dürfen.
Bis ein europäisches Verfahren festgelegt wurde (Artikel 81 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009), werden die Anforderungen für die Zulassung von Zusatzstoffen von jedem Mitgliedsstaat einzeln in ihren nationalen Regularien festgelegt. In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 werden alle Stoffe, die gemäß Artikel 27 der Verordnung nicht als Zusatz in Pflanzenschutzmitteln enthalten sein dürfen, aufgenommen.
Um einen Zusatzstoff in Europa zu registrieren, sind daher Kenntnisse der nationalen Gesetzgebungen und der Gebührenpolitik sowie Erfahrung in der Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente und Daten erforderlich.
  • Wir informieren Sie über die nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten
  • Wir identifizieren eventuelle data gabs
  • Wir stellen für Sie die erforderlichen Dokumente und Dateien zusammen
  • Wir reichen Ihren Antrag ein
  • Wir übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit den Behörden
 

Unsere Adjuvantien Expertin
M. Roher MSc (Monika)

 

Unsere Adjuvantien Expertin
A.C.M. Reulink-Hermsen MSc (Annicka)

 

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